Europawahl

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments statt.

Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland können per Briefwahl an der Europawahl 2024 teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie

  • am Wahltag 16 Jahre oder älter sind,
  • bis spätestens 25. April 2024 in die Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und
  • rechtzeitig eine Wahlkarte beantragen.

m an der Europawahl 2024 teilnehmen zu können, müssen Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher für die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

Sie müssen bis spätestens 25. April einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen, falls Sie in diese noch nicht eingetragen sind oder die maximale Gültigkeitsdauer Ihrer Eintragung von 10 Jahren abgelaufen ist. Ihren Antrag schicken Sie ehestmöglich postalisch oder per E-Mail an die zuständige österreichische Gemeinde.

Das Wählerevidenz-Antragsformular enthält am Ende eine Ausfüllanleitung, die auch erklärt, an welche Gemeinde in Österreich Sie Ihren Antrag schicken müssen. Die zuständige Gemeinde richtet sich nach dem Anknüpfungspunkt zu Österreich. Die Adressdaten der für Sie zuständigen Gemeinde können Sie online abrufen.

Im Wählerevidenz-Antragsformular können Sie mit einem einfachen Kreuz auch die Eintragung in die Wählerevidenz für alle anderen bundesweiten Wahlen beantragen. Damit sind Sie auch bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt.

Wir empfehlen Ihnen, im Antragsformular die automatische Zusendung von Wahlkarten zu beantragen. Sie können sich die Wahlkarten entweder an die österreichische Vertretung oder an Ihre aktuelle Adresse schicken lassen. Bei einer Adressänderung müssen Sie lediglich die aktuelle Adresse der zuständigen Gemeinde für die Wahlkartenzusendung mitteilen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte ehestmöglich an Ihre Gemeinde.

Die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz sowie in die Wählerevidenz ist 10 Jahre gültig. Das gilt auch für die automatische Zusendung der Wahlkarte.

Weitere Informationen zur Wahl, erhalten Sie unter:
Europawahl 2024 – BMEIA, Außenministerium Österreich

Wählen mit Wahlkarte

Personen, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa bei Ortsabwesenheit aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Ebenso haben Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen ihnen unmöglich ist, ihre Stimme vor einer besonderen Wahlbehörde abzugeben, Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe.

Mit der Wahlkarte kann die Stimme mittels Briefwahl abgegeben werden. Der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche.

Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.

Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiterzuleiten.

Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?

Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis (basierend auf der Wählerevidenz) Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!

Schriftlich mit der zugesandten, beiliegenden, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert bis spätestens Mittwoch, 05. Juni 2024

Persönlich in der Gemeinde (Bürgerservice) bis spätestens Freitag, 07. Juni 2024, 12.00 Uhr. Die Identität ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 

Sollte eine Wahlkarte für eine andere Person abgeholt werden, ist eine Vollmacht vorzulegen! 

 

Hier können Sie ihre Wahlkarte beantragen. Dazu einfach auf das Logo "Wahlkartenantrag" klicken. Im Anschluss tragen Sie nur noch unsere Gemeinde ein und dann ihre Daten, die Sie auf der Wählerverständigungskarte finden, ein.