Strafregisterauszug
Folgende Bescheinigungen können im Bürgerservice beantragt werden:
- Strafregisterbescheinigung gem. § 10 Abs. 1 Strafregistergesetz
- Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" gem. § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz
- Strafregisterbescheinigung "Pflege und Betreuung" gem. § 10 Abs. 1c Strafregistergesetz
Die Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Für nähere Auskünfte steht Ihnen das Bürgerservice gerne zur Verfügung.