Durch die Einführung des Zentralen Wählerevidenzregisters ab 01.01.2018 ist es zu Änderungen bei der Unterstützung von Volksbegehren gekommen.
- Ein Volksbegehren kann bei JEDEM Gemeindeamt unterstützt werden. Bisher war dafür nur das Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes zuständig.
- Das Formular für die Unterstützung wird online generiert und dann im Gemeindeamt unterschrieben, das Mitbringen des Unterstützungsformulars entfällt. Die erfolgte Unterstützung wird online gespeichert, sodass niemand ein zweites Mal das gleiche Volksbegehren unterstützen kann.
- Das Weiterschicken des unterschriebenen Formulars an die Initiatoren des Volksbegehrens entfällt durch die elektronische Registrierung. Die Gemeinde händigt dem Unterstützungswilligen eine Bestätigung über die abgegebene Unterstützung des Volksbegehrens aus.
- Volksbegehren können auch ganz bequem von zu Hause aus (im Internet) mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID-Austria, Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unterstützt werden.
- Die Unterstützung von Volksbegehren ist nun auch für Auslandsösterreicher/innen möglich
- Die Voraussetzungen für die Unterstützung von Volksbegehren haben sich nicht geändert:
- Österreichische Staatsbürgerschaft,
- vollendetes 16. Lebensjahr am Tag der Unterstützung,
- kein Ausschluss vom Wahlrecht.
Damit das Volksbegehren eingeleitet werden kann, muss eine Anzahl von 8.401 Unterstützungen erreicht werden. Im 8-tägigen Eintragungszeitraum kann wieder persönlich bei einem Gemeindeamt oder online mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterschrieben werden. Personen, die für das Volksbegehren bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können im Eintragungszeitraum nicht mehr unterschreiben - die Unterstützungserklärungen werden beim Ergebnis dazugezählt. Erreicht ein Volksbegehren 100.000 Unterschriften (inkl. Unterstützungserklärungen), muss es im Parlament behandelt werden.
Zu folgenden Volksbegehren wurden Einleitungsanträge gestellt:
- "ECHTE Demokratie - Volksbegehren"
- "Beibehaltung Sommerzeit"
- "GIS Gebühren NEIN"
- "BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!"
- "Unabhängige JUSTIZ sichern"
- "Lieferkettengesetz Volksbegehren"
- "Nehammer muss weg"
Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 17. bis 24. April 2023 unterschrieben werden.
Ebenfalls Einleitungsanträge wurden zu nachstehenden Volksbegehren gestellt, die im Eintragungszeitraum vom 19. bis 26. Juni 2023 unterschrieben werden können:
- "NEUTRALITÄT Österreichs JA"
- "anti-gendern-Volksbegehren"
- "Verbot für Kinder-Instagram"
- "Untersuchungsausschüsse live übertragen"
- "Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung"
- "Asylstraftäter sofort abschieben"
- "Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!"
- "Rettung unserer Sparbücher"
Personen, die für das Volksbegehren bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können im Eintragungszeitraum nicht mehr unterschreiben - die Unterstützungserklärungen werden beim Ergebnis dazugezählt.
Weitere Informationen zu den Volksbegehren erhalten Sie unter www.oesterreich.gv.at
Zur Online-Unterstützung von Volksbegehren (Handy-Signatur oder ID-Austria erforderlich!)
Derzeit können für folgende Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
- Freiraumvolksbegehren
- Staatsbürgerschaft für Folteropfer
- COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren
- Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren
- Gerechtigkeit den Pflegekräften!
- Cannabis legalisieren!
- Keine Impfpflicht Minderjähriger
- Nein zu Atomkraft-Greenwashing
- Verfassungsgerichtshof: EILVERFAHREN - jetzt!
- Tägliche Turnstunde
- Essen nicht wegwerfen!
- VolksABSTIMMUNG zur IMPFPFLICHT
- Glyphosat verbieten!
- KEINE 2G-KLASSENGESELLSCHAFT
- Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren
- BELLEN MUSS WEG
- Digitalisierungs-Volksbegehren
- Frieden durch Neutralität
- Kein NATO-Beitritt
- Kein WHO/EU-Gesundheitsdiktat!
- FRIEDENSVOLKSBEGEHREN
- Keine militärische Aufrüstung!
- Verfassungsrichter - Volksbegehren
- BRUNO KREISKY - Neutralitätsvolksbegehren
- Wissenschaft statt Blindflug
- Energieabgaben streichen - Volksbegehren
- Parteienförderungen abschaffen
- Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
- Österreichs EU-Austritt
- Selbsthilfegruppen: Basisfinanzierung! Patientenbeteiligung!
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze JA!
- Leistbare Lebensmittel garantieren
- Bundespräsidentenwahl: faires Wahlrecht
- BIST DU GESCHEIT
- NATO Betritt Österreichs
- Raus aus WHO
- ANTI-EU-VOLKSBEGEHREN
- Sanktionen / Krieg beenden
- CO2-Steuer abschaffen
- Neutralität Österreichs stärken
- Kein Elektroauto-Zwang
- Catcalling strafbar machen
- Arbeitsmarktöffnung für EU-Kandidatenstaaten
- Russland = Terrorstaat
- Sinnloses Volksbegehren
- Migrationsflut stoppen – JETZT
- Ja USA FTA
- Stromversorgung statt BLACKOUT
- Bestes Österreich: BÜRGERBETEILGUNG
- BESTES REGIERUNGSSYSTEM EINFÜHREN
- FÜR LEISTBARES LEBEN
- Pflege attraktiv machen
- für mRNA-freie Bluttransfusionen"
- Bestes Österreich: DEMOKRATIEKULTUR
- Bestes Österreich: BÜRGER-HUNDERTER
- Kindheit ohne mRNA-Impfungen
- Mittelschicht entlasten!
- ORF-Haushaltsabgabe NEIN
- Autovolksbegehren: Kosten runter!
- ENERGIE-Volksbegehren
- Unternehmen aufblühen lassen
- PKW besser nutzen
- KINDERPORNOGRAPHIE: Strafen anheben!
- Erdgas-Fracking NEIN
- Kindheit ohne mRNA-Impfstoffe
- Generisches-Maskulinum-Volksbegehren
Weitere Informationen sowie den Link zur Online-Unterstützung mittels elektronischer Signatur finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres: