Die Durchführung von Brauchtumsfeuer ist in der Brauchtumsfeuer Verordnung (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20001150) geregelt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Zulässigkeit von Brauchtumsfeuern in der Steiermark zu definieren und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen festzulegen.
Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen:
- Sonnwendfeuer (21. Juni 2025); da der 21. Juni 2025 auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende nur an diesem Tag zulässig.
- Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!).
Achtung! Es können weitere zusätzliche regionale Verbote erlassen werden. Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag", ist nicht zulässig.