Quicknews
Auszahlung Jagdpacht
28.03.2024
Die anspruchsberechtigten Grundeigentümerinnen/Grundeigentümer werden eingeladen, die Auszahlung des Jagdpachtbetrages innerhalb der 6-wöchigen Frist von
Montag, 22. April 2024 bis Montag, 03. Juni 2024
während der Amtsstunden entweder persönlich oder schriftlich (gde@stainz.gv.at) unter Bekanntgabe der Bankverbindung zu beantragen.
Eine Barauszahlung ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
Der Betrag wird nach Ablauf der Kundmachungsfrist auf das bekanntgegebene Konto überwiesen.
Anteile des Jagdpachtbetrages, die nicht im oben genannten Zeitraum beantragt werden, verfallen zu Gunsten der Gemeindekasse.