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Auszahlung Jagdpacht

28.03.2024

Die anspruchsberechtigten Grundeigentümerinnen/Grundeigentümer werden eingeladen, die Auszahlung des Jagdpachtbetrages innerhalb der 6-wöchigen Frist von

Montag, 22. April 2024 bis Montag, 03. Juni 2024

während der Amtsstunden entweder persönlich oder schriftlich (gde@stainz.gv.at) unter Bekanntgabe der Bankverbindung zu beantragen.

Eine Barauszahlung ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Der Betrag wird nach Ablauf der Kundmachungsfrist auf das bekanntgegebene Konto überwiesen.

Anteile des Jagdpachtbetrages, die nicht im oben genannten Zeitraum beantragt werden, verfallen zu Gunsten der Gemeindekasse.

Das Antragsformular steht Ihnen hier zum Download bereit:
Zum Antragsformular...
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