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Heizkostenzuschuss des Landes

05.10.2026

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann ab sofort bis 26. Februar 2027 in der Gemeinde (Bürgerservice – Hauptplatz 23) beantragt werden. Der Zuschuss ist einkommensabhängig (bitte beachten Sie die Richtlinien). 
Für die Berechnung sind sämtliche Einkommensnachweise sowie eine Heizkostenabrechnung vorzulegen.

  • für einen Ein-Personen-Haushalte € 1.827,00
  • für Haushaltsgemeinschaften € 2.741,00
  • sowie € 548,00 für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Personen die Wohnunterstützung beziehen, können keinen Antrag stellen! 
Von der Gemeinde gibt es ebenfalls einen Zuschuss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unser Bürgerservice unter der Telefonnummer 03463 2203.

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