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Ab 2. März 2026 Wildbachbegehung
02.03.2026
Unsere Gemeinde ist laut Forstgesetz 1975 § 101 dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich alle gefährdeten Wildbäche im Gemeindegebiet erkunden zu lassen und das Bachbett sowie den näheren Uferbereich auf Veränderungen bzw. auf Beeinträchtigungen des Abflussbereichs (Holzablagerungen, Holzverklausungen, umgestürzte Bäume, verlandete Durchlässe etc.) zu kontrollieren.
