Strafregister

Strafregisterauszug

Folgende Bescheinigungen können im Bürgerservice beantragt werden:

  • Strafregisterbescheinigung gem. § 10 Abs. 1 Strafregistergesetz
  • Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" gem. § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz
  • Strafregisterbescheinigung "Pflege und Betreuung" gem. § 10 Abs. 1c Strafregistergesetz

Die Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Für nähere Auskünfte steht Ihnen das Bürgerservice gerne zur Verfügung.