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Katastrophenfonds Land & Bund

09.08.2023

Privatschadensausweis

Allgemeine Informationen

Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch

  • Hochwasser
  • Erdrutsch
  • Vermurung
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Schneedruck
  • Orkan
  • Bergsturz oder
  • Hagel (Schäden an landw. Kulturen werden nicht anerkannt)

entstanden sind. 

Zuständige Stelle für die Verfahrensabwicklung:

Die Bezirkshauptmannschaft bzw. in Graz: der Magistrat.

Für die Antragstellung:

Sie können den Antrag über das Online-Formular auf der Seite www.agrar.steiermark.at einbringen oder zur Unterstützung sich persönlich an unsere Gemeinde wenden.

Abhängig von der Schadenursache werden die Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet:
  • Schäden an Gebäuden oder baulichen Anlagen samt etwaigem Inventar: Baubezirksleitung
  • Schäden an Flur, Ernte oder Vieh: allgemein beeideten und zertifizierten Sachverständigen
  • Schäden an Wald oder Waldbodenverlust sowie Schäden an privaten Forststraßen oder -brücken: Bezirksforstinspektion
  • Schäden durch Erdrutsch: Abteilung 14
  • Schäden an privaten Straßen, Wegen oder Brücken: Abteilung 7
Verfahrensablauf

Sie können den Antrag mit Hilfe des Online-Formulars Privatschadensausweis von zu Hause aus einbringen oder den Schaden beim zuständigen Gemeindeamt melden.

Der Privatschadensausweis wird an die zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. an den Magistrat Graz übermittelt. Diese wiederum leitet die Anträge abhängig von der Schadensursache an die zuständigen Sachverständigen bei der Baubezirksleitung, Bezirksforstinspektion, Abteilung 7 oder Abteilung 14 bzw. an allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige weiter, die eine Schadensschätzung durchführen.

Abhängig von der Schadenursache werden die Entschädigungen von der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. dem Magistrat Graz oder von den Abteilungen 7, 10 oder 14 ausbezahlt.

Erforderliche Unterlagen
  • Fotos des Katastrophenschadens
  • bei Bestehen einer Versicherung: eine Versicherungsbestätigung
  • Rechnungen oder Angebote auf Grund des Schadens (sofern bereits vorhanden)
Rechtsgrundlagen
 
Ablaufplan im Schadensfall und weitere Informationen:

https://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/10178137/12722299

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