Kfz
Kfz-Import aus Drittländern
- Kauf des Kfz in einem Drittland
- Zollformalitäten an der ausländischen Grenze
- Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)
- Amtswege in Österreich
Kauf des Kfz in einem Drittland
Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.
Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/dem ausländischen Verkäufer erhalten:
- Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
- Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
- Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler refundiert werden. - Eventuell Präferenznachweise
Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.
Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).
Zollformalitäten an der ausländischen Grenze
- Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
- Beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
- Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.
Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.
Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)
Die schriftlichen Grenzformalitäten werden vom Zollamt kostenlos durchgeführt, wenn dies während der Amtsstunden erfolgt. Außerhalb der Amtsstunden werden Gebühren verrechnet.
Erkundigen Sie sich vorher beim Zollamt über die Amtsstunden. Fahren Sie keinesfalls bei der Grenze durch, ohne die Zollformalitäten zu erledigen.- Beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung vorlegen
- Gegebenenfalls gültigen Präferenznachweis vorlegen
- Zollanmeldung durchführen (Einfuhranmeldung)
- Eingangsabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) entrichten
- Verzollungsbestätigung ausstellen lassen
- Eventuell Versandschein T-1 lösen
Beim Import aus einem Drittland, das nicht an Österreich grenzt, muss an der EU-Außengrenze ein Versandschein gelöst werden.
Amtswege in Österreich
- Typisierung des importierten Kfz
- Normverbrauchsabgabe (NOVA) beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt entrichten
- Kfz-Zulassung
Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen finden sich bei den technischen Prüfstellen des Amtes der jeweiligen Landesregierung.
Eine Liste der Generalimporteure findet sich auf den Seiten der VERSA.
Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Quelle: HELP.gv.at









